Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, liebe Kurzzeitpflegegäste, liebe Angehörige und Besucher,
nachdem die Corona-Zahlen exorbitant steigen, hat die bay. Staatsregierung wieder verschärfte Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen eingesetzt.
Unser Hygienekonzept sieht daher ab sofort folgende Regelungen vor:
- Maskenpflicht (FFP2-Maske) für alle Besucher und Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Der Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
- Der Haupteingang ist seit heute wieder verschlossen. Besucher des betreuten Wohnen und der Kurzzeitpflege können das Haus nur über den Nebeneingang betreten.
Dieser befindet sich ca. 30 m rechts vom Haupteingang entfernt. Dort klingeln Sie bitte bei der „Tagespflege“. Leider kann es zu Wartezeiten kommen.
Die Besuchsregelung bedeutet einen enormen zeitlichen Mehraufwand für unser Personal. Die Versorgung unserer Kunden hat aber absoluten Vorrang vor den Besuchen.
- Besucher müssen einen negativen PoC-Test (Schnelltest) vorweisen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Diese Testpflicht ist für jeden Besucher verpflichtend, egal ob genesen, geimpft, geboostert oder ungeimpft.
- Jeder Bewohner/Kurzzeitpflegegast darf von höchstens zwei Personen zeitgleich besucht werden.
- Die Dauer des Besuchs ist auf täglich 60 Minuten eingeschränkt.
- Besuchszeiten sind täglich von 09.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.30 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung.
Termine bitte mind. einen Tag vorher unter der Rufnummer 09133/60780-82 vereinbaren.
- Der Besuch von Palliativ-Patienten {Sterbender) ist jederzeit möglich.
- Die Gemeinschaftsräumlichkeiten und der Tagespflegegarten dürfen nicht von Besuchern betreten werden.
Besuch ist ausschließlich in der Wohnung bzw. dem Zimmer des Patienten bzw. außerhalb der Einrichtung möglich.
- Nach wie vor gilt die Regelungen der Selbstauskunft.
- Bitte liefern Sie Wäsche, Lebensmittel und Getränke ausschließlich nur in den Besuchszeitenkorridoren.